Die Antwort hat einige Auswirkungen auf den Verkaufsprozess. Welche das sind und weitere Informationen rund um den Wohnungsverkauf haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Denn unabhängig von der Nutzung der Wohnung lauern zahlreiche Fehlerquellen beim Wohnungsverkauf, die zu unliebsamen Überraschungen führen oder den Verkauf ganz verhindern können.
Vor dem Verkauf Ihrer Wohnung sollten Sie auf jeden Fall eine Immobilienbewertung vornehmen, damit Sie den möglichen Verkaufspreis ermitteln können. Sie wissen ja: Preis zu niedrig, Geld verschenkt; Preis zu hoch, kein Käufer oder nur nach langer Verzögerung und mit erheblichen finanziellen Abstrichen. Der Wohnungswert hängt dabei nicht nur von der Ausstattung, sondern auch von der Lage und dem Zustand ab.
Zudem ist es wichtig zu wissen, welche Wohnungsteile zum Sondereigentum zählen. Beim Sondereigentum handelt es sich entweder um Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft, für die unter Umständen bestimmte Nutzungsrechte (beispielsweise für den Garten) vereinbart wurden, oder um Eigentum des Wohnungsbesitzers. Diese Informationen finden Sie in der Teilungserklärung.
Wird eine Mietwohnung verkauft, tritt der Käufer immer in die existierenden Mietverträge ein und hat dementsprechend die gleichen Rechte und Pflichten wie der ehemalige Vermieter. Folglich müssen Sie dem Käufer im Vorfeld eine Vielzahl an Unterlagen bereitstellen und einiges mit ihm besprechen.
Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass der neue Eigentümer ebenso wie Sie dem bestehenden Mieter nicht einfach die Wohnung kündigen kann, nur weil sie verkauft wird. Um Ärger mit dem Käufer und Mieter zu vermeiden, sollten Sie hinsichtlich ausstehender Mietforderungen, Betriebskostenzahlungen und Kautionsrückerstattungen verbindliche Regelungen mit in den Kaufvertrag aufnehmen.
Wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Verkaufsprozess einer Eigentumswohnung – ob vermietet oder selbst genutzt: Wertermittlung, Exposé, Besichtigungen, Preisverhandlungen und Übergabe.
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